Grimbart oder Schwarzkittel?

Wildschäden im Mais – eine Herausforderung für Landwirte und Jäger

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Maisfelder sind in der Milchreifephase besonders gefährdet: Rund 70 % der Wildschäden entstehen in dieser Zeit. Die Verursacher sind vielfältig – Wildschweine, Dachse, Maiszünsler, Rot- und Damwild – und jeder Schaden birgt für den Landwirt Ärger und finanzielle Einbußen. Doch bei der Bewertung und rechtlichen Einordnung ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.

Laut § 53 Abs. 2 JWMG sind nur Wildschäden, die durch Schalenwild oder Wildkaninchen verursacht werden, vom Pächter des Jagdbezirkes zu begleichen. Dachse sind hier grundsätzlich nicht betroffen, es sei denn, die Jagdgenossenschaft hat diese im Pachtvertrag ausdrücklich aufgenommen. Deshalb ist es unerlässlich, den Pachtvertrag genau zu prüfen!

Wenn der Dachs nicht wildschadenpflichtig ist, bedeutet das nicht, dass die Jägerschaft den Schaden ignorieren kann. Es heißt lediglich, dass sie keinen finanziellen Ausgleich leisten muss. Dennoch ist die Bejagung der Dachse äußerst wichtig, um Schäden zu minimieren und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zu stärken. Das JWMG (§ 5 Abs. 4) fordert, dass jagdliches Handeln und Hege-Maßnahmen den Zielen der Wildtierbiologie und der Schadensvermeidung dienen.

Wie erkennt man, ob es der Schwarzkittel war?
Bei feuchter Witterung sind Trittsiegel der Wildart am einfachsten zu erkennen. Dachsaborte sind eindeutige Zeichen, die auf nichtwildschadenpflichtigen Schaden hinweisen. Bei trockener Witterung wird es schwieriger: Typisch für den Dachs sind einzelne in etwa 15 bis 20 cm Höhe abgeknickte Maisstängel am Rand des Feldes oder im gesamten Feld verteilt. Schwarzwild hingegen lässt die äußersten Reihen meist unberührt, doch im Inneren des Feldes sind die Schadflächen großflächig, ebenerdig abgedrückt und wild durcheinander. Mais, der oberhalb von 50 cm abgeknickt ist, wird dem Maiszünsler zugeschrieben, erkennbar an kleinen Bohrlöchern im Stängel.

Beim Fraßbild lassen sich ebenfalls Hinweise finden: Dachse knabbern nur die Maiskörner ab und lassen die Spindel meist ganz, während Wildschweine den Kolben oft vollständig durchbeißen.

Die Unterscheidung der Verursacher ist entscheidend für die rechtliche Bewertung und die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Eine sorgfältige Beobachtung und Dokumentation helfen, den Schaden richtig einzuschätzen.


WILDSCHADEN IM MAIS
So gehen Jagdpächter am besten mit der Situation um

Offene Kommunikation ist das A und O
Die offene Kommunikation mit dem Flächenbewirtschafter ist entscheidend. Bei einem Wildschaden ist es stets ratsam, die betroffenen Flächen gemeinsam zu besichtigen. Nur so können Missverständnisse vermieden und eine faire Einschätzung getroffen werden.

Schadensmeldung prüfen
Wurde der Schaden ordnungsgemäß gemeldet? Ist dies nicht der Fall, sind Jagdpächter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zu begleichen. Dennoch empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung, um eine langfristige gute Zusammenarbeit zu sichern.

Schadensverursacher und Flächengröße ermitteln
Vor Ort muss geklärt werden, ob der Schaden von schadenspflichtigem Wild verursacht wurde. Handelt es sich um Schäden durch Schalenwild oder Wildkaninchen, ist die Größe der betroffenen Fläche festzustellen. Hierzu eignen sich Messrad, Maßband oder das Abschreiten der Fläche. Auch Drohnenbilder bieten eine sehr genaue Möglichkeit zur Flächenermittlung, benötigen jedoch mehr Aufwand.

Richtwerte zur Schadensbewertung
Haben Sie die Fläche bestimmt, können Sie mit Hilfe des Schätzrahmens vom Landesbauernverband (LBV) BW geeignete Richtsätze für die Schadensbewertung heranziehen. Diese bieten eine verlässliche Orientierung für verschiedene Kulturen.

Entschädigungskategorien und Mais-Ertrag
Die Entschädigungen werden in drei Kategorien unterteilt: hoher Ertrag, mittlerer Ertrag und geringer Ertrag. Informationen darüber, wie Sie anhand von Mais beurteilen können, welcher Ertrag vorliegt sowie die aktuellen Getreide-Marktpreise finden Sie auf der Website des LJV.

Simon Metz 
(Landesobmann für Wildschadensangelegenheiten)