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Die Erfolgsgeschichte unserer Fallenförderung im Niederwildbereich geht auch in diesem Jahr weiter.
Die Fördersumme von 90.000 € für die Periode 2026 wird demnächst freigegeben.
Reservierungsanfragen können ab dem 12.07.2026, 10:00 Uhr über ein Online-Formular auf dieser Website eingereicht werden.
ABLAUF:
Diese Förderung wurde speziell für Niederwildhegegemeinschaften nach §47 JWMG geschaffen. Fallen, welche über dieses Zuschussprogramm gefördert werden, sind somit auch ausschließlichin den im Antrag angegebenen Revieren zu verwenden. Eine Zweckentfremdung, beispielsweise zur Ausübung der Stadtjagd, ist damit nicht zulässig. Ein Verstoß gegen diese Regelung, hat die Rückforderung des Zuschusses zur Folge.
Gefördert werden Fallen, Fallenmelder und Kunstbauten mit einer maximalen Fördersumme von 1100 € bei maximal 50 % der Beschaffungssumme. Jedes Revier kann während der aktuellen Förderperiode nur einmalig Mittel beantragen.
Das Einreichen dieses Reservierungsformulars stellt keinen automatischen Anspruch auf Fördermittel dar.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie per E-Mail über die jeweilige Entscheidung informiert.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung des gesamten Antragsverfahrens einige Tage in Anspruch nehmen wird.
Erst nach positiver Rückmeldung dürfen Sie Ihre Investitionen tätigen. Fallen, welche in der Vergangenheit beschafft wurden, sind nicht förderfähig.