Zumeldung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. (LJV) zur Pressemitteilung „Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald wird entnommen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (27.01.2026)
(Stuttgart, 27.01.2026) Der Landesjagdverband befürwortet beim Umgang mit verhaltensauffälligen und besonders schadensstiftenden Wölfen grundsätzlich eine pragmatische Herangehensweise bis hin zur Entnahme.
Der Zeitpunkt der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung GW2672m ist jedoch überraschend. Seine Verhaltensauffälligkeiten sind bereits seit Mai 2024 bekannt. Der Landesjagdverband hofft, dass die politische Entscheidung der Umweltministerin Thekla Walker auf einer rein fachlich fundierten Wissensbasis anerkannter Wildbiologen beruht.
Um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erlangen, ist die Unterstellung des Wolfes unter das Jagd‑ und Wildtiermanagementgesetz wegweisend. Zusätzlich bedarf es der Schaffung einer belastbaren Rechtsgrundlage im Bundesjagdgesetz für mögliche Entnahmen sowie für Notstands- und Tierschutzsituationen.
Hinweis: Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 30.01.2026 dem Land Baden-Württemberg aufgegeben, die Tötung des Wolfes GW267m bis zu einer Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vorläufig zu unterlassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

